Der Verein fördert den Vereinssport, insbesondere den Bowlingsport.

Es wird angestrebt, einmal jährlich eine Vereinsmeisterschaft durchzuführen sowie an sportlichen Vergleichen anderer Vereine teilzunehmen.

Es sollen regelmäßig Veröffentlichungen über die Aktivitäten in der örtliche Presse und/oder in den digitalen Medien erfolgen.

 

Es werden Mitgliedsbeiträge jährlich im Voraus in Höhe von 84 Euro (monatlich 7 Euro) erhoben.

Für Frauen, Kinder, Schüler, Jugendliche (unter 18 Jahren), Auszubildende und Arbeitslose beträgt der Jahresbeitrag 42 Euro (3,50 Euro monatlich).

Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen.

 

Es wird ein Vereinskonto bei der Müritz-Sparkasse eingerichtet.

Verfügungsberechtigt sind jeweils allein der Vereinsvorsitzende und der Kassenwart. Bei Beträgen über 500 Euro können nur beide gemeinsam verfügen.

Über die Verfügungen ist in der Jahreshauptversammlung Rechenschaft abzulegen.

 

Die Mitgliedschaft endet mit einer schriftlichen Erklärung an den Vorstand.

Die Kündigung muss bis zur Bestandserhebung des BVMV und KSB eingereicht werden.

Bei Nichteinhaltung des Termins muss für das kommende Jahr der Beitrag erhoben werden.

 

Die Ehrenmitgliedschaft bzw. der Ehrenvorsitz kann nur lebenden Personen verliehen werden. Sie erlischt mit dem Tod des Ehrenmitglieds bzw. des Ehrenvorsitzenden.

Ehrenmitglieder sind frei von Pflichten. Sie müssen keine Mitgliedsbeiträge bezahlen und sind nicht an der Vereinsarbeit zu beteiligen. Sie haben im Gegenzug keine Rechte und damit weder ein aktives noch passives Stimmrecht.