De Bowlers e.V.                                                                                                                 Waren (Müritz), den 10.03.2019
Michael Becker
 

 

Einladung zur Mitgliederversammlung

 

Sehr geehrte Mitglieder,

hiermit lade ich euch im Namen des Vorstandes zu unserer Mitgliederversammlung am Montag, den 08. April 2019,
um 19:30 Uhr
, ins Bowlingcenter Strike, Lindenstr. 57, 17033 Neubrandenburg, ein.

Ich bitte um zahlreiches Erscheinen.

 

Folgende Tagesordnungspunkte sind geplant:

 

TOP 1 Begrüßung

TOP 2 Rechenschaftsbericht 2018

TOP 3 Kassenbericht 2018 und Bericht Kassenprüfer

TOP 4 Änderung Geschäftsordnung insbesondere wegen Anpassung der Mitgliedsbeiträge gemäß dem beigefügten Entwurf

TOP 5 Auswertung Verbandstag BVMV 07.04.2019

TOP 6 Sonstiges

 

Mit sportlichen Grüßen

Michael Becker

Vorsitzender

 

 

 

neue Geschäftsordnung ab 01.01.2019

(Entwurf; die Änderungen sind kursiv dargestellt)

 

Der Verein fördert den Vereinssport, insbesondere den Bowlingsport.

Es wird angestrebt, einmal jährlich eine Vereinsmeisterschaft durchzuführen sowie an sportlichen Vergleichen anderer Vereine teilzunehmen.

Es sollen regelmäßig Veröffentlichungen über die Aktivitäten in der örtliche Presse und / oder in den digitalen Medien erfolgen.

 

Es werden Mitgliedsbeiträge jährlich im Voraus in Höhe von 84 Euro (monatlich 7 Euro) erhoben.

Für Frauen, Kinder, Schüler, Jugendliche (unter 18 Jahren), Auszubildende und Arbeitslose beträgt der Jahresbeitrag 42 Euro (monatlich 3,50 Euro).

Die Mitgliedsbeiträge werden im Lastschriftverfahren eingezogen.

 

Es wird ein Vereinskonto bei der Müritz-Sparkasse eingerichtet.

Verfügungsberechtigt sind jeweils allein der Vereinsvorsitzende und der Kassenwart. Bei Beträgen über 500 Euro können nur beide gemeinsam verfügen.

Über die Verfügungen ist in der Jahreshauptversammlung Rechenschaft abzulegen.

 

Die Mitgliedschaft endet mit einer schriftlichen Erklärung an den Vorstand.

Die Kündigung muss bis zur Bestandserhebung des BVMV und KSB eingereicht werden.

Bei Nichteinhaltung des Termins muss für das kommende Jahr der Beitrag erhoben werden.

 

Die Ehrenmitgliedschaft bzw. der Ehrenvorsitz kann nur lebenden Personen verliehen werden. Sie erlischt mit dem Tod des Ehrenmitglieds bzw. des Ehrenvorsitzenden.

Ehrenmitglieder sind frei von Pflichten. Sie müssen keine Mitgliedsbeiträge bezahlen und sind nicht an der Vereinsarbeit zu beteiligen. Sie haben im Gegenzug keine Rechte und damit weder ein aktives noch passives Stimmrecht.